Die Fachgebiete
Hier findest Du eine Übersicht der Rechtsangelegenheiten die speziell auf die Sorgen und Nöte aller Motorradfahrer/innen ausgerichtet ist:
Adhäsionsverfahren
Durch das Adhäsionsverfahren können zivilrechtlich Ansprüche, die aufgrund einer Straftat gegen den Täter entstehen (zumeist Schadensersatz und Schmerzensgeld), unmittelbar im Strafprozess geltend
gemacht werden. Das Adhäsionsverfahren kommt somit den Opfern von Straftaten zu Gute. Durch die Verbindung des zivilprozesslichen Verfahrens mit dem Strafverfahren wird die Prozessdauer für das Opfer
entscheidend verkürzt und ihm so wesentlich früher zu seinem Recht verholfen als bei getrennten Verfahren.
Nebenklagevertretung im Strafverfahren
Bei einer Nebenklage kann ein Verletzter in einem Strafverfahren neben dem Staatsanwalt als weiterer Ankläger auftreten. Dabei kann und sollte er sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. Der
Nebenkläger kann in Strafverfahren einer Anklage beitreten, wenn er Verletzter eines der im Katalog des § 395 StPO aufgeführten Delikte (z.B. Körperverletzung) ist. Im Strafverfahren gegen
Jugendliche ist die Nebenklage nur bei Verbrechen gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit oder die sexuelle Selbstbestimmung zulässig. Ist durch die Tat jemand getötet worden, so steht das
Nebenklagerecht den Eltern, Kindern, Geschwistern und dem Ehegatten oder Lebenspartner zu. Weitere Informationen dazu unter www.weisserring.de!
Ordnungswidrigkeitsverfahren
Das Recht der Ordnungswidrigkeiten gehört zum Strafrecht im weiteren Sinne, da es den Methoden des Strafrechts folgt und im Verfahren ähnlich ist. Die Sanktionen sind meist Busgelder, die in der
Regel deutlich unterhalb von Geldstrafen bleiben und durch einen Katalog pauschal festgesetzt sein können.
Strafrecht
Das materielle Strafrecht beschreibt die Voraussetzungen der Strafbarkeit (Tatbestand) und deren Rechtsfolgen. Gesetzlich geregelt ist es im Strafgesetzbuch (StGB) und in zahlreichen
nebenstrafrechtlichen, spezialisierten Bestimmungen. Zum formellen Strafrecht gehört das Strafverfahrensrecht, welches das "Wie" der Durchsetzung des materiellen Strafrechts beschreibt.
Polizeirecht
Das Polizeirecht regelt per Verordnung oder Gesetz die Rechte und Befugnisse der Polizeibehörden. Was darf zum Beispiel die Polizei wenn nicht zugelassene Anbauteile (Auspuff) am Motorrad angebracht sind.
Verkehrsrecht
Das Verkehrsrecht umfasst sind alle die Rechtsnormen, die sich mit einer Ortsveränderung von Personen und Gegenständen befassen. Es beinhaltet Regelungen zum Straßen-, Luft-, See- und
Schienenverkehr, insbesondere das Recht zwischen den Teilnehmern sowie die Zulassung zu dem jeweiligen Verkehrsgebiet. Die in der Kanzlei hauptsächlich gebotene Rechtsberatung zum
Straßenverkehrsrecht umfasst das Verkehrsstrafrecht, das Fahrerlaubnisrecht und das Zulassungsrecht.
Verkehrsunfallrecht
Das Verkehrsunfallrecht umfasst die Geltendmachung oder die Abwehr von zivilrechtlichen Ansprüchen aufgrund eines Verkehrsunfalls. Es umfasst neben den allgemeinen Schadensersatzansprüchen auch die
Schmerzensgeldansprüche.
Vertragsrecht
Mittels des Vertragsrechtes werden im weitesten Sinn die Rechtsbeziehungen zwischen zwei Parteien geregelt. Üblicherweise werden darunter Vertragsbeziehungen zum Austausch von Waren und/oder
Dienstleistungen verstanden. Grundsatz des Vertragsrecht ist, dass Verträge einzuhalten sind (pacta sund servanda). Die Vertragsparteien sind als an die einmal getroffenen Absprachen gebunden und
können sich nur aufgrund dieser oder gesetzlicher Regelungen vom Vertrag wieder lösen. Wesentlicher Bestandteil des Vertragsrechtes ist Privatautonomie, d.h. die Vertragsfreiheit.
Weitere Rechtsbereiche
Durch die Zusammenarbeit mit der Kanzlei Rathjens-Reichel-Penneke-Keubke (www.RostockerAnwaelte.de / Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft mit Kanzleien in Rostock-Wismar-Schwerin) können wir Dir zudem Fachleute in den nachfolgenden Rechtsbereichen bieten:
Arzthaftungsrecht, Erbrecht, Familienrecht, GmbH-Recht, Gesamtvollstreckungsrecht, Gesellschaftsrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Handelsrecht, Immobilienrecht, Jugendhilferecht, Jugendstrafrecht, Maklerrecht, Mediation, Medienrecht, Medizinrecht, Mietrecht, Polizeirecht, Produkthaftungsrecht, Recht der Werbung, Scheidungsrecht, Schuldrecht, Sorgerecht, Urheberrecht, Vertragsrecht, Vereinsrecht, Verkehrsrecht, Verkehrsunfallrecht, Wettbewerbsrecht, Wirtschaftsrecht, Wohneigentumsrecht, Zwangsversteigerungsrecht, Zivilrecht.
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Kontakt unter 0381 4996805 bzw. direkt RA Rathjens unter 0172 3277463 oder direkt per Kontaktformular.




